Seltene Fischarten weiterhin im Wahnbach heimisch

Durch eine Besatzmaßnahme des Fischereiverbandes, der Primsfischereigenossenschaft und den Bachpaten der JU Morscholz  wurde die Mühlkoppe vor 30 Jahren in den Wahnbach eingesetzt. Diese Maßnahme wurde vom saarländischen Umweltministerium unterstützt. Das Bachneunauge stellt ebenfalls hohe Ansprüche an die Wasserqualität und ist auch im Wahnbach heimisch. Das Überleben dieser  seltenen Fischarten ist nur durch die gute Wasserqualität gewährleistet. Leider war die Ansiedlung des Edelkrebses durch die Verbreitung des Kamberkrebses  („Krebspest“)  nicht erfolgreich. Im Wahnbach befinden sich mittlerweile viele Kamberkrebse, der einheimische Edelkrebs hat  keine Chance. Von der Primsfischereigenossenschaft und den Pächtern werden regelmäßig Besatzmaßnahmen mit Forellen etc.  durchgeführt. Die JU Bachpaten haben seit 1986 viele Pflanzmaßnahmen mit Weiden und Erlen durchgeführt, sehr wichtig für das Leben am und im  Bach.

Groppe

Die Groppe (Cottus gobio), auch Kaulkopf, Rotzkopf, Westgroppe, Koppe, Mühlkoppe, Dickkopf oder Dolm genannt

Bild: Markus Wollscheid

Die Groppe ist ein nachtaktiver Grundfisch mit spindelartigem Körper, einem großen, breiten Kopf (beim Männchen breiter, beim Weibchen spitzer)

Verbreitung und Lebensraum

Anzutreffen ist die Groppe in der Forellen- und Äschenregion von Fließgewässern bis in Höhen von etwa 2000 m über dem Meeresspiegel und in sommerkühlen Seen wie dem Bodensee. Sie stellt große Ansprüche an die Wasserqualität, benötigt eine hohe Sauerstoffkonzentration, niedrige Wassertemperaturen und findet sich vorwiegend auf steinigem Grund. Weil Gewässerverbauung und -verschmutzung Populationen diese Fischart gefährden können, ist die Groppe in den Anhang II der FFH-Richtlinie aufgenommen worden. Da die Groppe nur mäßig schwimmen kann, stellen selbst niedere Schwellen unüberwindbare Hindernisse für sie dar.

Bachneunauge

Der Körper des Bachneunauges ähnelt stark dem eines kleinen Aals. Im Unterschied zu diesem Vertreter der Knochenfische gehört das Neunauge jedoch zu den Kieferlosen. Anstatt eines Kiefers besitzt es eine Oberkieferplatte mit je einem Zahn an jeder Seite und eine Unterkieferplatte mit 5–9 Zähnen sowie eine Mundscheibe mit oberen und randständigen Lippenzähnen. Die unpaarige Riechgrube ist nicht mit dem Mund verbunden und liegt unter den beiden Augen, auf jeder Seite folgen sieben runde Kiemenöffnungen.

Das Bachneunauge ist oberseits dunkelblau bis -grün gefärbt, über ein gelbliches Weiß an den Flanken geht die Färbung fließend in ein reines Weiß an der Bauchseite über. Im Regelfall erreicht das Tier eine Länge zwischen 10 und 20 Zentimetern.

Bild: Markus Wollscheid

Lebensweise

Das Bachnneunauge ernährt sich durch Schwebeteilchen im Bach und ist dämmerungs- und nachtaktiv und verträgt keine hohen Temperaturen.                                                      

Abgelaicht wird meist in der Nähe der Schlick- und Kiesbänke, in denen die Bachneunaugen als Larven gelebt haben. Dabei schlagen sie in kleinen Gruppen von sechs bis zwölf Tieren Laichgruben, in denen die Eier abgelegt werden. Nach der Eiablage und Besamung sterben die Elterntiere ab. Die nach einigen Tagen schlüpfenden Larven suchen dann ruhigere Bachbereiche auf, um sich dort einzugraben.

Gefährdungssituation

Das Bachneunauge gilt als gefährdet und zählt zu den bedrohten Tierarten. Die Zerstörung der Lebensräume und die erheblichen Veränderungen der Lebensbedingungen in Fließgewässern sowie unangemessene Maßnahmen zur Gewässerunterhaltung sind verantwortlich für den Rückgang der Art. Insbesondere durch die Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen der Gewässer werden die lebensnotwendigen Schlick- und Feinsedimentbänke sowie feine Detritusablagerungen ausgeräumt. Um einer weiteren Vernichtung seiner Lebensräume entgegenzuwirken, ist das Bachneunauge in den Anhang der FFH-Richtlinie aufgenommen worden.

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